Der erste Eindruck von Ihnen ist entscheidend, wenn Sie auf der Suche nach Arbeit sind. Überlassen Sie nichts dem Zufall, wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen oder sich das erste Mal persönlich bei einer Stellenvermittlung oder einem potenziellen Arbeitgeber vorstellen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen hilfreiche Tipps zur Verfügung.
Wer eine Temporärstelle sucht, muss sich für eine Stellenvermittlung entscheiden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte sowie die Pflichten der Stellenvermittlung kennen. Lesen Sie nachfolgend wertvolle Informationen, die Ihnen die Auswahl eines zuverlässigen Vermittlers erleichtern.
Das gewerbsmässige Vermitteln von Arbeitnehmern ist bewilligungspflichtig. Wenden Sie sich daher nur an Stellenvermittlungen, die über die entsprechenden Bewilligungen verfügen. Arbeitsverträge, welche mit Temporärbüros ohne Bewilligung abgeschlossen werden, sind nichtig.
Sofern ein Arbeitseinsatz länger als sechs Stunden dauert, muss gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Nehmen Sie einen Temporäreinsatz nicht an, wenn Ihnen ein Büro keinen schriftlichen Vertrag vorlegen will. Der Arbeitsvertrag besteht üblicherweise aus Rahmenvertrag und Einsatzvertrag.
Die Kündigungsfristen bei einem unbefristeten temporären Einsatz sind gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz wie folgt geregelt:
Werden Ihnen bei Krankheit mehr als die ersten drei Tage nicht bezahlt, sollten Sie den Vertrag nicht unterschreiben. Üblich sind 80 % des Lohnes bei einer Wartefrist von zwei bis drei Tagen während maximal 720 Tagen.
Akzeptieren Sie keine überhöhten Spesenvergütungen. Im Falle von Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit sowie auch bezüglich AHV und BVG werden die Spesen nicht für die Leistungsberechnung berücksichtigt. Spesen sind grundsätzlich in ihrer tatsächlichen Höhe oder gemäss ave GAV zu entschädigen. Bei Nachweis kann auf eine Stundenpauschale abgestellt werden.
Vereinbarungen, die es Ihnen verunmöglichen oder erschweren nach Ende des Einsatzes in den Einsatzbetrieb überzutreten, sind nichtig. Solche Verträge sollten Sie grundsätzlich nicht unterschreiben.
Der vereinbarte Lohn ist gemäss nachfolgendem Beispiel im Vertrag detailliert auszuweisen.
Grundlohn | 27.00 | |
Anteil Ferien | 2.87 | 10.64% |
Feiertage | 0.97 | 3.60% |
13. Monatslohn | 2.57 | 8.33% |
Total | 33.41 |
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